AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der MKM media Verlags- und Medienproduktionsgesellschaft mbH & Co. KG (www.selfmailer.com)
Inhalt:
- Geltungsbereich
- Angebote und Bestellungen
- Lieferungen und Gefahrtragung
- Lieferfristen und -termine
- Zahlung
- Eigentumsvorbehalt
- Allgemeine Haftung und Gewährleistung
- Lagerung, Versicherung und Zurückbehaltungsrecht
- Schlussbestimmungen
1. Geltungsbereich
Nachfolgende Bedingungen gelten für alle erstmaligen, laufenden und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden. Wir tätigen Geschäfte nur zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen unseres Kunden haben keine Geltung, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Angebote und Bestellungen
a. Angebote sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend, es sei denn, sie sind ausdrücklich schriftlich als verbindliche Angebote gekennzeichnet.
b. Angaben in unseren Katalogen und Preislisten sind freibleibend. Ausgewiesene Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Soweit Preise nicht ausdrücklich vereinbart wurden, gelten unsere jeweils gültigen Listenpreise am Tag des Vertragsschlusses als vereinbart. Wir sind berechtigt, Preise an gestiegene Lohn- und Materialkosten anzupassen. Eine solche Anpassung ist nur dann möglich, wenn zwischen Vertragsschluss und Auslieferung ein Zeitraum von mehr als sechs Wochen liegt und die Kostensteigerung nach Vertragsschluss eingetreten ist.
c. Technische Verbesserungen sowie sonstige unwesentliche Änderungen oder handelsübliche Abweichungen von den in unseren Katalogen, Preislisten, Angeboten und Auftragsbestätigungen angegebenen Daten und technischen Angaben bleiben vorbehalten.
d. Der Abschluss des Vertrags mit dem Kunden erfolgt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder nach unserer Wahl durch Auslieferung der bestellten Ware. Wir behalten uns vor, Bestellungen nicht anzunehmen, auch ohne schriftliche Äußerung oder ohne nähere Begründung.
e. Bei als verbindlich gekennzeichneten Angeboten kommt ein Vertrag zustande, wenn unser Angebot vom Kunden innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Angebotsdatum angenommen wird. Nach Ablauf dieser Frist sind wir an das Angebot nicht mehr gebunden. Ein Vertrag kommt auch zustande, wenn der Kunde die bestellte Ware nach Auslieferung annimmt. Die in als verbindlich gekennzeichneten Angeboten angegebenen Preise sind für uns nur innerhalb der Annahmefrist verbindlich. f. Unsere Preise verstehen sich zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie gelten ab Werk und schließen deshalb Kosten für Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung sowie sonstige Versandkosten nicht ein.
g. Ist die Erfüllung eines Auftrags von einer richtigen bzw. rechtzeitigen Belieferung von dritter Seite abhängig, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vereinbarte Leistungszeiten entsprechend zu verlängern, sofern wir selbst nicht ordnungsgemäß und/oder rechtzeitig beliefert wurden und dies nicht zu vertreten haben sowie ein entsprechendes Deckungsgeschäft nicht oder nicht in wirtschaftlich zumutbarer Weise durch uns möglich war.
h. Eventuelle, aufgrund einer von unserem Kunden nachträglich veranlassten Änderung einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstands entstehende Mehrkosten sind von diesem zu tragen. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die von unserem Kunden wegen geringfügiger Abweichungen von der Vorlage verlangt werden.
i. Es besteht darüber Einigkeit, dass Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster, Korrekturabzüge und ähnliche von unserem Kunden ausgelöste Vorarbeiten auch im Falle eines Abstandnehmens unseres Kunden vom Vertrag von diesem zu erstatten sind.
3. Lieferungen und Gefahrtragung
a. Mehr- oder Minderlieferungen können bis zu 5 % der bestellten Auflage nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
b. Teillieferungen sind zulässig und verpflichten den Kunden zur Zahlung der anteiligen Vergütung, es sei denn, dass die Teillieferung für unseren Kunden unzumutbar wäre.
c. Lieferungen erfolgen ab Werk auf Kosten und Gefahr unseres Kunden.
d. Die Wahl des Versandwegs bleibt uns überlassen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wird auf Wunsch unseres Kunden nach Bestätigung des Auftrags der Frachtweg oder die Versandart geändert, gehen alle dadurch entstehenden Kosten zu seinen Lasten.
e. Der Abschluss einer Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten unseres Kunden.
4. Lieferfristen und -termine
a. Die von uns angegebenen Lieferfristen sind freibleibend und nur angenähert, es sei denn, es wurden ausdrücklich einzelvertraglich Fixgeschäfte im Sinn von § 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB oder § 376 HGB vereinbart. Sie sind erst maßgeblich, wenn wir von unserem Kunden sämtliche für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie eine eventuell vereinbarte Vorauszahlung fristgerecht erhalten haben. Bei nachträglichen Vertragsänderungen bzw. -ergänzungen beginnen die Lieferfristen und -termine neu zu laufen bzw. verschieben sich entsprechend. Lieferfristen und -termine gelten mit der rechtzeitigen Absendung der Ware als eingehalten.
b. Im Falle höherer Gewalt bzw. sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und von uns nicht verschuldeter Umstände, z. B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw., auch wenn sie vom Vorlieferanten zu vertreten sind, verlängern sich – auch bestätigte – Lieferfristen in angemessenem Umfang. Wird uns aufgrund der genannten Umstände die Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von unserer Leistungsplicht frei. Sofern die Lieferverzögerung länger als einen Monat dauert, sind wir und unser Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche unseres Kunden sind bei unverschuldetem Überschreiten von Lieferfristen ausgeschlossen.
c. Trifft uns an der Lieferverzögerung ein Verschulden, so ist unser Kunde verpflichtet, eine angemessene Nachfrist zur Nachholung der Lieferung zu setzen, die in jedem Fall mindestens zwei Wochen betragen muss. Danach kann der Kunde, sofern er einen Schaden nachweisen kann, pro vollendeter Woche des Verzuges 1%, insgesamt jedoch maximal 10% des Wertes für den Teil der Lieferung verlangen, der wegen des Verzuges verspätet geliefert wurde. Dies gilt nicht, soweit wir in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend haften. Vom Vertrag kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung von uns zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit dieser Regelung nicht verbunden. Der Kunde ist verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen Verzögerung vom Vertrag zurücktritt oder auf Lieferung besteht.
d. Nimmt unser Kunde einzelne vertragsgemäße Lieferungen oder Teillieferungen nicht ab oder verweigert er die Annahme, so können wir ihm eine angemessene Nachfrist setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.
5. Zahlung
a. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages auf einem unserer Bankkonten an. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherungs- oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder vereinbarten Bereitstellung (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt.
b. Bei zulässigen Teillieferungen sowie bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Papier- und Kartonmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden.
c. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse unseres Kunden gefährdet, so können wir sofortige Zahlung aller offenen Rechnungen auch aus anderen Aufträgen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückbehalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen und von bereits mit dem Kunden geschlossenen Verträgen zurücktreten, sofern dieser nicht eine Vorauszahlung oder andere Sicherheit leistet. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn sich unser Kunde in Verzug befindet.
d. Bei Zahlungszielüberschreitungen sind wir grundsätzlich berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszins zu verlangen. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
e. Eingehende Zahlungen werden mit den Kosten, dann mit den Zinsen und zuletzt mit der Hauptsache verrechnet. f. Kündigt der Kunde den Vertrag ohne wichtigen Grund (§ 649 Satz 1 BGB), so hat er die bis zur Beendigung erbrachten mangelfreien Leistungen zu vergüten. Ferner ist der Kunde verpflichtet, an uns eine pauschale Vergütung in Höhe von 10% des nicht ausgeführten Teils der Auftragssumme als Schadensersatz zu bezahlen. Dem Kunden bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass der Schaden geringer ist. Geltendmachung eines im Einzelfall ungewöhnlich hohen Schadens durch uns ist nicht ausgeschlossen.
g. Der Kunde darf seine Ansprüche aus der Geschäftsverbindung nicht ohne unsere ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung abtreten. Eine Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Kunden aufgrund ausstehender Lieferungen aus anderen Aufträgen ist ausgeschlossen. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
9. Falls vor Abnahme der für die Herstellung der Ware vorgesehene Stoff oder die begonnene, teilweise oder ganz fertiggestellte Ware untergeht, verschlechtert oder sonst unausführbar wird und dieses Leistungshindernis aus dem Gefahrenbereich unseres Kunden stammt, ohne dass wir dies zu vertreten haben, haben wir Anspruch auf einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung zzgl. der darin nicht enthaltenen Auslagen.
6. Eigentumsvorbehalt
a. Sämtliche von uns ausgelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller uns aus der Geschäftsverbindung mit diesem Kunden zustehenden Forderungen einschließlich unserer Ansprüche aus Verzug unser Eigentum. b. Unser Kunde darf die gelieferte Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern. Nicht gestattet ist deshalb insbesondere eine Verpfändung oder die Sicherungsübereignung unserer Vorbehaltsware. Vor der Sicherungsübereignung eines gesamten Warenlagers ist unsere Vorbehaltsware durch ausdrückliche Erklärung gegenüber dem Sicherungsnehmer auszunehmen und deutlich kenntlich zu machen.
c. Bei einer Verarbeitung unserer Vorbehaltsware durch unseren Kunden oder dessen Abnehmer sowie in den Fällen der Verbindung und Vermischung werden wir Eigentümer an der dadurch entstehenden Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung. d. Im Falle einer Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware tritt uns unser Kunde schon jetzt den Teil seines Vergütungsanspruchs gegen den Dritten bis zur Tilgung aller unserer Forderungen gegen unseren Kunden ab, der unserem Vergütungsanspruch gegen unseren Kunden bzw. im Falle einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung dem Wert unseres Miteigentumsanteils entspricht.
e. Unser Kunde bleibt so lange zur Einziehung der abgetretenen Forderungen im eigenen Namen ermächtigt, wie er seinen vertraglichen Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt und uns eine wesentliche Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Lage nicht bekannt wird. Ist Letzteres der Fall oder leistet unser Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht, so sind wir zur Geltendmachung unserer Eigentumsvorbehaltsrechte befugt und der Besitzer der Vorbehaltsware zu deren Herausgabe verpflichtet. Dabei führen die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts und die Rücknahme der Vorbehaltsware nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
f. Wir sind jederzeit berechtigt, zu den normalen Geschäftszeiten die Geschäftsräume des Kunden zwecks Rücknahme der Vorbehaltsware zur betreten. Die durch die Rücknahme der Vorbehaltsware entstehenden Kosten trägt unser Kunde. Wir sind berechtigt, die zurückgenommene Vorbehaltsware nebst Zubehör durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten. Der Erlös wird nach Abzug der Kosten unserem Kunden auf seine Schuld angerechnet, ein etwaiges Guthaben wird ihm ausbezahlt. g. Beschädigungen oder Zerstörungen unserer Vorbehaltsware hat uns unser Kunde unverzüglich ebenso anzuzeigen wie Zugriffe Dritter auf diese und dabei insbesondere Pfändungen. In diesen Fällen wird uns unser Kunde bei der Durchsetzung der uns zustehenden Ansprüche in jeder geeigneten Weise unterstützen. Soweit unserem Kunden Ansprüche auf Versicherungsleistungen zustehen, tritt er diese bereits hiermit vorrangig an uns ab.
h. Übersteigen die uns übertragenen Sicherheiten bezogen auf den realisierbaren Wert der Sicherungsgegenstände den Wert der zu sichernden Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir verpflichtet, auf Verlangen des Kunden nach unserer Wahl die Sicherheiten insoweit freizugeben.
7. Allgemeine Haftung und Gewährleistung
a. Bei der Durchführung des uns erteilten Auftrages haften wir grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, des Körpers oder der Gesundheit. Im Falle des Eintritts von vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens beschränkt sich unsere Haftung der Höhe nach auf den Wert des uns erteilten Auftrages.
b. Wir haften nicht für Schäden, die auf den Inhalt des Versandmaterials, auf fehlerhafte Daten oder Textangaben (z.B. Adressen zurückzuführen sind. Ebenso ausgeschlossen ist die Haftung für Druck- und Schreibfehler bei Kundenmaterial. Auch haften wir nicht für Mängel in der Zustellung, insbesondere nicht für nicht termingerechte oder unvollständige Zustellung und für Urheberrechtsverletzungen.
c. Aufträge werden im Rahmen der material-, technik- und verfahrensbedingten Toleranzen ausgeführt. Bei farbigen Reproduktionen können bei allen Druckverfahren geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt bei einem Vergleich zwischen Andruck und Auflagendruck.
d. Erklärt sich unser Kunde mit ihm vorgelegten Freigabe-PDFs, Proofs, Andrucken oder Vor- und Zwischenerzeugnissen einverstanden und erteilt er daraufhin die Freigabe zum Druck / zur Produktion, so ist er mit solchen Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen, die auf Mängeln beruhen, die für unseren Kunden zum Zeitpunkt der Freigabe erkennbar waren.
e. Der Kunde hat ihm zur Korrektur übersandte Vor- und Zwischenerzeugnisse ebenso wie fertige Waren unverzüglich nach Ablieferung auf Mängel sowie auf Mengenabweichungen zu überprüfen.
f. Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel haben unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware, zu erfolgen. Versteckte Mängel, die trotz unverzüglicher Untersuchung nicht zu erkennen sind, können nur geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Feststellung des Mangels, erfolgt und nicht später als ein Jahr nach Abnahme der Ware durch unseren Kunden bei uns eingeht. Verlangt der Kunde keine Übersendung eines Korrekturabzugs, so beschränkt sich unsere Haftung auf die Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sofern dadurch nicht wesentliche Vertragsplichten verletzt sind. Mängel sind nur Fehler, die den Wert der Sache oder ihre Tauglichkeit erheblich mindern.
g. Im Falle festgestellter Mängel erfolgt die Mängelbeseitigung nach unserer Wahl zunächst durch Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung. Ist eine solche Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung unmöglich, mindestens zweimal fehlgeschlagen oder von uns trotz angemessener Fristsetzung durch den Kunden verweigert oder ungebührlich verzögert worden, so ist der Kunde berechtigt, Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. h. Sach- und Rechtsmängelansprüche verjähren in 12 Monaten, sofern nicht das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB, 479 Abs. 1 BGB oder 634 a) Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreibt, sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels unsererseits, ferner, wenn wir eine Garantie abgegeben haben. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
i. Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns gemäß § 478 BGB können nur insoweit erhoben werden, als der Kunde mit seinem Vertragspartner keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehende Vereinbarung getroffen hat. j. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder eine Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haften wir nicht für die dadurch verursachten Beeinträchtigungen des zu veredelnden oder weiter zu verarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.
k. Für Abweichungen der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen unseren Lieferanten. In einem solchen Fall sind wir von unserer Haftung frei, wenn wir unsere Ansprüche gegen den Lieferanten an unseren Kunden abtreten, es sei denn, dass unser Kunde mit diesen Ansprüchen trotz vorheriger gerichtlicher Inanspruchnahme unseres Lieferanten ganz oder teilweise ausfällt. In diesem Fall sind Schadensersatzansprüche beschränkt auf die Höhe des Auftragswerts (Eigenleistung ohne Vorleistung und Material), unbeschadet von Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
l. Der Kunde hat digital übermittelte Druckunterlagen frei von sogenannten Computerviren, Computerwürmern und sonstigen nicht bestimmungsgemäßen DV-Programmabläufen zu liefern. Er ist insbesondere verpflichtet, zu diesem Zweck handelsübliche Schutzprogramme einzusetzen, die jeweils dem neuesten technischen Stand zu entsprechen haben. Entdecken wir auf einer uns übermittelten Datei nicht bestimmungsgemäße DV-Programmabläufe der vorbezeichneten Art, werden wir von dieser Datei keinen Gebrauch mehr machen und diese, soweit zur Schadensvermeidung bzw. -begrenzung (insbesondere zur Vermeidung des Übergreifens der nichtbestimmungsgemäßen DV-Programmabläufe auf unsere EDV-Anlage) erforderlich, löschen, ohne dass der Kunde in diesem Zusammenhang Schadensersatzansprüche geltend machen kann. Wir behalten uns vor, den Kunden auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn uns durch solche durch den Kunden initiierte, nicht bestimmungsgemäße DV-Programmabläufe Schäden entstanden sind. Jegliche Haftung von uns im Zusammenhang mit der Rückübermittlung von digitalen Druckunterlagen an den Kunden ist ausgeschlossen.
8. Lagerung, Versicherung und Zurückbehaltungsrecht
a. Von unserem Kunden gestellte Gegenstände sind uns frei Haus zu liefern. Eine Eingangsbestätigung erfolgt ohne Gewähr für die Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Menge sowie für die Ordnungsmäßigkeit der gelieferten Gegenstände. Bei größeren Posten sind uns die mit der mengenmäßigen Prüfung und Lagerung verbundenen Kosten von unserem Kunden zu erstatten.
b. Vorlagen, Rohstoffe, Datenträger, Daten und andere für eine Wiederverwendung bestimmte Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung auf Gefahr unseres Kunden über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Andernfalls sind sie unverzüglich abzuholen. Sollen verwahrte Gegenstände versichert werden, so hat unser Kunde auf eigene Kosten für eine derartige Versicherung zu sorgen. Für Beschädigungen und den Untergang während der Lagerung haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
c. Ein Transport von Gegenständen, die sich im Eigentum oder Besitz unseres Kunden befinden, zu uns oder von uns aus erfolgt auf Gefahr unseres Kunden. Eine Transportversicherung ist von unserem Kunden auf seine Kosten zu veranlassen. d. An sämtlichen sich in unserem Besitz befindlichen Gegenständen unseres Kunden haben wir ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung.
9. Schlussbestimmungen
a. Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozess, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz unseres Unternehmens. MKM media hat darüber hinaus das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. b. Die Beziehungen zwischen uns und unserem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. c. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt.